Váczi Ügyvédi Iroda – Győr-Tata – Jogi tanácsadás, online jogi szolgáltatások, konzultációk

RECHTSBERATUNG, ONLINE-RECHTSDIENSTLEISTUNGEN, KONSULTATION, BERATUNG

RECHTSBERATUNG 

Kennen Sie Ihre Rechte!

In unserer Anwaltskanzlei in Győr oder Tata können wir eine persönliche Beratung zu einem bestimmten Rechtsproblem vereinbaren. Sei es Familienrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht oder ein anderes Rechtsproblem, das in den Bereich unserer Rechtspraxis fällt. Im Rahmen der Rechtsberatung erhalten Sie von einem Rechtsanwalt eine formelle Rechtsmeinung, so dass Sie wissen, was Sie in einem bestimmten Fall tun können oder sollten.

In einigen Fällen ist es möglich, die Rechtsberatung online (per E-Mail) oder telefonisch in Anspruch zu nehmen, wozu wir Ihnen telefonisch weitere Informationen mitteilen können.

 

VERTRAGSPRÜFUNG

Verstehen Sie, was Sie da unterschreiben!

Es klingt wie ein Klischee, aber ein gut abgefasster Vertrag kann im Falle eines späteren Streits entscheidend sein, daher ist es wichtig, was in dem Dokument steht, das Sie unterschreiben. 

In vielen Fällen bestimmt nicht der Kunde den Inhalt des Vertrags, sondern die andere Partei oder der von ihr beauftragte Anwalt, der ihn aufstellt. Aber auch in solchen Fällen haben Sie das Recht, den Vertrag von einem Anwalt querlesen und überprüfen zu lassen und sich vor der Unterzeichnung rechtlich beraten zu lassen. 

Konsultieren Sie immer mit einem Anwalt, bevor Sie unterschreiben. Damit Sie es hinterher nicht bereuen!

 

JURISTISCHE ONLINE-DIENSTE 

Informieren Sie sich online, ganz bequem!

In der heutigen schnelllebigen Welt ist es für jeden von uns wichtig geworden, Dinge schnell und effizient zu erledigen. Wir hören immer häufiger, dass Technologie und künstliche Intelligenz in den kommenden Jahrzehnten alle Bereiche des Rechts radikal verändern könnten. Nach dem derzeitigen Stand der Technik wird das menschliche Element ein unverzichtbarer Bestandteil der Rechtsausübung bleiben., Aber  es zeichnet sich auch eine Nachfrage nach Online-Diensten in der Anwaltschaft ab, und dies könnte der Vorläufer einer großen Veränderung sein.

Dementsprechend hat unsere Kanzlei die folgenden Neuerungen eingeführt, um unseren bestehenden und neuen Mandanten zu helfen, ihre rechtlichen Probleme so effizient und schnell wie möglich zu lösen, auch wenn sie nicht in unsere Büros in Győr oder Tata persönlich erscheinen

– Rechtsberatung, Konsultation per Telefon, E-Mail und Videokonferenzen (Skype, Google Meet usw.)
– Überprüfung von Dokumenten, Verträgen, Rechtsgutachten per E-Mail
– Vorbereitung und Ausarbeitung von Verträgen auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen

Von den oben genannten Diensten sind die Fernlegalisierung und die damit eng verbundenen Dienste der Fernidentifizierung und der diplomatischen Beglaubigung zu erläutern.  Betrachten wir zunächst die Frage der Fernidentifizierung.

Das Gesetz über den Rechtsanwaltsberuf schreibt nicht vor, dass die Identifizierung der natürlichen Person während des persönlichen Treffens mit dem Rechtsanwalt erfolgen muss. Das Gesetz zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlaubt jedoch eine Identifizierung ohne persönliches Erscheinen nur dann, wenn die Aufsichtsbehörde – im Falle von Rechtsanwälten die Ungarische Anwaltskammer – die Art und Weise der Identifizierung festlegt und wenn das verwendete elektronische Kommunikationsmittel zuvor geprüft wird. Folglich kann in den von dem Gesetz zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfassten Fällen eine Identifizierung ohne persönliches Erscheinen vorgenommen werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind, während in den nicht vom Gesetz erfassten Fällen der Rechtsanwalt die natürliche Person ohne weitere Identifizierung identifizieren kann, auch wenn die natürliche Person nicht persönlich erscheint. Der Präsident der ungarischen Anwaltskammer hat in seinem Beschluss 1/2019 (31.VII.) die elektronischen Kommunikationsmittel definiert, die zur Identifizierung verwendet werden können. Beispiele hierfür sind Skype, Microsoft Teams und Google Meet.

Wenn die Fernidentifizierung durchgeführt worden ist, kann das Dokument auch dann gegengezeichnet werden, wenn die Unterzeichnung des Dokuments oder die Anerkennung der Unterschrift als eigene Unterschrift nicht physisch in Anwesenheit des Anwalts oder der vertretungsberechtigten Person, sondern per Bildtelefon erfolgt ist. Dies wird als Telekommunikation bezeichnet. Das Videotelefonat muss aufgezeichnet werden, und die Aufzeichnung muss mit der Urkunde aufbewahrt werden.

Schließlich über die diplomatische Beglaubigung. Wenn die private Urkunde im Ausland ausgestellt worden ist, muss die Unterschrift des Erklärenden nach den einschlägigen Bestimmungen des Immobilienregistergesetzes von der ungarischen diplomatischen Behörde im Ausland beglaubigt werden, oder die Beglaubigung durch eine zur Beglaubigung von Unterschriften befugte ausländische Stelle muss von der ungarischen diplomatischen Behörde im Ausland beglaubigt werden (diplomatische Beglaubigung oder Nachbeglaubigung). Gibt es keine ungarische diplomatische Behörde im Ausland, muss die Unterschrift von der diplomatischen Behörde des Staates im Ausland beglaubigt werden, der die Interessen des ungarischen Staates vertritt. Wichtig ist, dass eine im Ausland ausgestellte private Urkunde nicht diplomatisch beglaubigt oder neu beglaubigt werden muss, wenn die Urkunde mit einer Apostille versehen wurde oder wenn das Erfordernis der Beglaubigung oder Neubeglaubigung anderweitig durch ein internationales Abkommen oder die Praxis der Gegenseitigkeit aufgehoben wurde.