GYŐR-TATA (HUNGARY)
SUCHEN SIE EINEN ANWALT ODER EINE ANWALTSKANZLEI?
Unsere Anwaltskanzlei befindet sich in Győr, „der Stadt der Flüsse“, im Herzen der Innenstadt und bietet vielen unserer Partner seit 2009 wirksamen Rechtsbeistand. Im Dezember 2020 ist unser Büro in Tata, eröffnet worden, um unseren Klienten in Tata vor Ort Rechtsdienstleistungen anzubieten. Auf unserer Webseite haben wir versucht, ausführliche Informationen über unsere juristischen Dienstleistungen bereitzustellen und online durch die Beantwortung kleinerer Rechtsfragen von einem Rechtsanwalt Beihilfe zu leisten.
Kontakt aufnehmen und Termin vereinbaren:
Wobei können wir helfen?
Praxisbereiche
2 in 1!
IMMOBILIENBÜRO + ANWALT FÜR IMMOBILIENRECHT
Wenn Sie auf der Suche nach einem Immobilienbüro sind, das Ihnen eine unvergleichliche juristische Expertise und Beratung bietet, sind Sie bei uns genau richtig. Unsere Agentur wird von einem Team erfahrener Juristen geleitet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihren Kunden dabei zu helfen, sich in der oft komplizierten Welt der Immobilien zurechtzufinden.
Wir wissen, dass der Kauf oder Verkauf einer Immobilie eine der größten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens ist. Deshalb sind wir bestrebt, Ihnen bei jedem Schritt die nötige Unterstützung und Beratung zu bieten.
Von der Aushandlung von Verträgen bis hin zu den rechtlichen Aspekten von Immobilientransaktionen verfügt unser Team von Anwälten über die Erfahrung und das Wissen, um die Aufgabe richtig zu erledigen. Und da wir uns zu einem hervorragenden Kundenservice verpflichtet haben, können Sie sicher sein, dass Sie ein Höchstmaß an Professionalität und Sorgfalt erhalten.
Wenn Sie also eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, sollten Sie sich für eine Agentur entscheiden, die sich mit den damit verbundenen Rechtsfragen auskennt. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und darüber, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Immobilienziele zu erreichen.
Rechtsanwaltskanzlei
Győr
9022 Győr, Bisinger Str. 2.
Haustürklingel Nr. 9
1. Stock, auf der rechten Seite, der Beschilderung folgen
TATA
2890 Tata, Ady Endre Str. 13.
Zsigmond Kirány Udvar (Zsigmond-Hof)
Tür V.
Lernen Sie uns kennen!
Team
Presse und Medien
PRESSESTIMMEN
Dr. Péter Váczi, Verfassungsrechtler, wird von den führenden Nachrichtensendungen regelmäßig um seine Experteneinschätzung gebeten:
Setzen Sie sich in Kontakt mit uns!
Für weitere Fragen oder Anmerkungen steht unsere Kanzlei Ihnen gerne zur Verfügung!
Häufig gestellte Fragen
In welchen Sprachen kann die Kanzlei eine Angelegenheit bearbeiten?
Neben Ungarisch bietet unsere Kanzlei umfassende Rechtsdienstleistungen auch auf Englisch und Deutsch an, von der Erstberatung bis zur Erstellung von Verträgen und amtlichen Schriftsätzen. Dies ist besonders wichtig für internationale Mandanten sowie für gemischte Angelegenheiten mit ungarischen und ausländischen Parteien oder Erben. In behördlichen Verfahren - vor Gericht, Behörden oder dem Firmengericht - müssen Schriftsätze auf Ungarisch eingereicht werden, weshalb wir in solchen Fällen zusätzlich eine englische oder deutsche Zusammenfassung und Übersetzung für den Mandanten erstellen, damit alles vollständig verständlich ist. Bei internationalen Angelegenheiten, etwa Immobilienerwerb durch ausländische Staatsbürger, Aufenthaltstitel oder Familienzusammenführung, ist zweisprachige Kommunikation unerlässlich und Teil unserer täglichen Praxis. Bei Bedarf vermitteln wir auch beglaubigte Übersetzungs- oder Dolmetscherdienste. Neben unseren Büros in Győr und Tata sind wir für internationale Mandanten auch online erreichbar. In solchen Angelegenheiten führt unsere Kanzlei gerne Beratungen auch auf Englisch oder Deutsch durch.
Kann ich meine Rechtsangelegenheit vollständig online, ohne persönliches Treffen, erledigen?
Ja, viele Angelegenheiten - darunter die meisten Vertragsentwürfe, gesellschaftsrechtliche Aufgaben und Beratungen - lassen sich vollständig online per Videoanruf, elektronischer Unterschrift und E-Mail-Korrespondenz abwickeln. Bei bestimmten Verfahren schreibt das ungarische Recht jedoch persönliches Erscheinen oder notarielle Beglaubigung vor, sodass mindestens ein persönliches Treffen erforderlich ist. Die Online-Abwicklung ist besonders praktisch für Mandanten, die im Ausland leben oder arbeiten, oder wenn eine Anreise schwierig wäre. Wir achten stets auf eine sichere, verschlüsselte Übermittlung der Unterlagen und eine ordnungsgemäße Identifizierung, etwa durch Dokumentenprüfung während eines Videoanrufs. Geschwindigkeit und Flexibilität gehen dabei nie zulasten der Rechtssicherheit: Jedes Dokument wird mit derselben Sorgfalt erstellt wie bei persönlicher Bearbeitung. Neben unseren Büros in Győr und Tata betreuen wir regelmäßig auch internationale Mandanten aus der Ferne. In solchen Angelegenheiten klärt unsere Kanzlei vorab, welche Schritte dennoch persönliche Anwesenheit erfordern.
Kann ein ausländischer Staatsbürger in Ungarn eine Immobilie erwerben, und welche Genehmigung ist erforderlich?
Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums können Wohnimmobilien in Ungarn grundsätzlich zu denselben Bedingungen erwerben wie ungarische Staatsbürger, für landwirtschaftliche Flächen gelten jedoch gesonderte, strengere Regeln. Für Staatsangehörige von Drittstaaten (außerhalb der EU und des EWR) ist beim Erwerb von Wohnimmobilien (kein Ackerland) grundsätzlich die Genehmigung des zuständigen Komitats- oder Hauptstädtischen Regierungsamtes erforderlich, die vor oder gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss zu beantragen ist; die Behörde berücksichtigt bei ihrer Entscheidung unter anderem Gegenseitigkeit und öffentliches Interesse. Das Genehmigungsverfahren kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, weshalb dies in den Zeitplan der Transaktion einzuplanen ist. Der Erwerb von Ackerland und Kleingärten durch ausländische Staatsbürger ist erheblich eingeschränkt oder untersagt, abgesehen von wenigen Ausnahmen. Die Abstimmung des Genehmigungsverfahrens mit dem Vertrag erfordert juristisches Fachwissen, damit die Parteien die Transaktion sicher und fristgerecht abschließen können. Neben unseren Büros in Győr und Tata unterstützen wir regelmäßig ausländische Mandanten beim Immobilienerwerb. In solchen Angelegenheiten bereitet unsere Kanzlei auch den erforderlichen Genehmigungsantrag vor und reicht ihn ein.
Kann ein ausländischer Staatsbürger in Ungarn ein Unternehmen gründen?
Ja, ausländische natürliche oder juristische Personen können unter denselben Bedingungen wie ungarische Staatsbürger eine ungarische Gesellschaft gründen oder sich daran beteiligen; es besteht keine allgemeine Beschränkung oder Genehmigungspflicht. In der Praxis liegt die wichtigste technische Frage bei der Identifizierung und Unterschriftsbeglaubigung: Bei einem ausländischen Gesellschafter oder Geschäftsführer kann eine Identitätsprüfung durch einen Rechtsanwalt per Videoanruf oder konsularische Beglaubigung erforderlich sein, ausländische Urkunden (z. B. Handelsregisterauszug, Musterunterschrift) benötigen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung und, je nach Land, eine Apostille. Auch ein ausländischer Staatsbürger kann zum Geschäftsführer bestellt werden, die Gesellschaft muss jedoch stets einen Sitz in Ungarn sowie, falls der Geschäftsführer im Ausland lebt, einen Zustellungsbevollmächtigten haben. Steuerlich empfiehlt es sich, vorab zu klären, wo sich der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung befindet, da dies die steuerliche Ansässigkeit beeinflussen kann. Dauer und Kosten des Eintragungsverfahrens entsprechen im Wesentlichen denen bei Gründung durch ungarische Gesellschafter. Neben unseren Büros in Győr und Tata unterstützen wir regelmäßig ausländische Unternehmer bei der Gründung von Gesellschaften in Ungarn. In solchen Angelegenheiten bietet unsere Kanzlei umfassende Beratung auch auf Englisch und Deutsch an.
Wie kann ich in Ungarn einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten?
Für einen Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken muss der Antragsteller in der Regel einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot eines ungarischen Arbeitgebers, angemessene Wohnverhältnisse sowie, je nach Land und Beruf, in manchen Fällen eine Stellungnahme des Nationalen Arbeitsdienstes oder einer anderen Behörde zur Arbeitsmarktlage nachweisen; bei bestimmten qualifizierten Berufen oder Mangelberufen entfällt diese Prüfung oder wird vereinfacht. Der Antrag wird in der Regel bei der ungarischen Auslandsvertretung am Wohnort des Antragstellers (falls dieser sich noch nicht in Ungarn aufhält) oder im Inland bei der Ausländerbehörde gestellt, zusammen mit dem Reisedokument, dem Arbeitsvertrag, dem Nachweis der Krankenversicherung und den Wohnraumunterlagen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen bis mehrere Monate, abhängig von der Art der Angelegenheit und der Auslastung der Behörde. Der erteilte Aufenthaltstitel gilt in der Regel für einen befristeten Zeitraum, und für die Fortsetzung der Beschäftigung oder eine längerfristige Niederlassung muss der Antrag rechtzeitig verlängert werden. Neben unseren Büros in Győr und Tata unterstützen wir regelmäßig ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeberunternehmen bei diesem Verfahren. In solchen Angelegenheiten stellt unsere Kanzlei die vollständigen Antragsunterlagen zusammen und reicht sie ein.