Váczi Ügyvédi Iroda – Győr-Tata – Szerződések szerkesztése, végrendeletek készítése

AUSARBEITUNG, ABFASSUNG UND GEGENZEICHNUNG VON VERTRÄGEN 

Wollen Sie einen Vertrag unterschreiben oder ihn vor der Unterzeichnung von einem Anwalt überprüfen lassen?
Wollen Sie ein Testament machen?

 

AUSARBEITUNG VON VERTRÄGEN UND RECHTSBERATUNG ZU VERTRÄGEN IN DEN FOLGENDEN BEREICHEN:

  • Kauf- und Verkaufsverträge (für Immobilien und andere Objekte; Vorkauf, Rückkauf, Option, Vorvertrag)
  • Schenkungsverträge
  • Mietverträge (für Wohnungen, Büros, Garagen, Autos, Maschinen und andere Immobilien)
  • Stellungnahmen zu Versicherungsverträgen
  • Beförderungsverträge
  • Stellungnahmen zu Kreditverträgen
  • Darlehensverträge (Gelddarlehen, freie Handelsdarlehen)
  • Ausarbeitung und Verwaltung von Kautionsverträgen
  • Vertretungsverträge (Agentur und Vertretung)
  • Arbeitsverträge
  • Unterhalts- und Rentenversicherungsverträge
  • vermögensrechtliche Verträge (Regelung der vermögensrechtlichen Beziehungen von Lebenspartnern, Ehegatten und Lebensgefährten zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten)
  • Bauverträge (Planung, Bau, Installation, Forschung, Ausführung, Unterauftragsvergabe und Untervergabe von Aufträgen)
  • Abfassung von Testamenten

 

VORVERTRÄGE

Beim Kauf einer Wohnung, eines Grundstücks oder eines Hauses ist es ratsam, die Immobilie so bald wie möglich zu reservieren, damit niemand sie vor Ihnen vorabkaufen kann. Es ist wichtig, dass auch dieser Schritt in einem angemessenen, von einem Rechtsanwalt kontrollierten Vorvertrag erfolgt und dass die wichtigsten Elemente des späteren Kaufvertrags festgelegt werden, um mögliche spätere Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. 

Es ist auch ratsam, in den Vorvertrag eine Anzahlung aufzunehmen, für die ganz andere Regeln gelten als für den Rest des Kaufpreises. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Anwalt, der den Vertrag aufgesetzt hat, den Käufer oder Verkäufer darüber ausführlich informiert.

 

ABFASSUNG UND GEGENZEICHNUNG VON TESTAMENTEN

Ein Erblasser kann ein Testament errichten, um über sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon von Todes wegen zu verfügen. Ein Testament kann durch ein öffentliches Testament oder durch ein schriftliches privatschriftliches Testament errichtet werden; mündliche letztwillige Verfügungen sind nur in den vom Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen möglich. Ein Testament können Sie nur persönlich erstellen lassen. Das heißt wir erwarten Sie also in unsere Kanzlei in Győr oder Tata 

Hat der Erblasser mehrere Erben für den ganzen oder einen Teil des Nachlasses oder für einen Nachlassgegenstand eingesetzt und den Umfang ihres Anteils nicht festgelegt, erben die Begünstigten zu gleichen Teilen.

Ist das Testament form- oder inhaltlich fehlerhaft, ist es ungültig und es gelten die Regeln der gesetzlichen Erbfolge. 

Daher ist es wichtig, das Testament von einem Rechtsanwalt aufzusetzen und gegenzeichnen zu lassen, da eine Misshandlung im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden kann!