Váczi Ügyvédi Iroda – Győr-Tata – Büntető- és szabálysértési ügyek, büntető védelem

STRAFVERTEIDIGUNG, VERTRETUNG VON OPFERN

(DROGENBESITZ, MENSCHENHANDEL, WIEDERERTEILUNG DES FÜHRERSCHEINS)

Ist gegen Sie oder einen Angehörigen ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren angehängt worden?
Wurden Sie verhaftet oder in Untersuchungshaft genommen?
Waren Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen?
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden?

Unsere Anwaltskanzlei verteidigt Sie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren vor den Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Wir helfen bei Verhaftung und Inhaftierung. Wenn Sie Opfer eines Strafverfahrens sind, kann unsere Kanzlei Sie in einem Strafverfahren vertreten. 

 

WANN SOLLTE ICH EINEN STRAFVERTEIDIGER BEAUFTRAGEN?

Je früher, desto besser!

Suchen Sie nicht erst dann einen Rechtsbeistand auf, wenn Sie eine polizeiliche Aussage gemacht haben oder wenn Sie verurteilt worden sind!

In der Praxis besteht der größte Fehler darin, dass ein Mandant erst dann einen Anwalt aufsucht, wenn er bereits eine Aussage gemacht hat und den Ermittlungsbehörden die Beweise gegen ihn vorliegen, d. h. wenn er merkt, dass er bereits in großen Schwierigkeiten steckt. Die Situation ist zwar nicht aussichtslos, aber es kann ein viel besseres Ergebnis erzielt werden, wenn der Anwalt mit dem Beschuldigten vor der ersten Befragung durch die Ermittlungsbehörden in Kontakt steht, der Fall besprochen wurde und beide bereit sind, sich dem Fall zu stellen.

 

WAS MACHT EIN ANWALT IN EINEM STRAFVERFAHREN?

Stellen Sie sicher, dass der Beschuldigte ordnungsgemäß geschützt ist!

Die Hauptaufgabe eines Strafverteidigers besteht – wie der Name schon sagt – darin, dem Beschuldigten zu helfen, ihn rechtlich zu beraten und, wenn er sich in Haft befindet, mit ihm in Kontakt zu bleiben. Der Verteidiger übt die Rechte des Beschuldigten aus, mit Ausnahme derjenigen, die ausschließlich dem Beschuldigten zustehen. Der Verteidiger kann im Interesse der Verteidigung Informationen über den Fall einholen und im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten und unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen Daten beschaffen und sammeln. Der Verteidiger hält den Kontakt zu dem Beschuldigten aufrecht und kann den Inhaftierten jederzeit, praktisch den ganzen Tag über, nach Maßgabe der Vorschriften der Justizvollzugsanstalt besuchen und auch ohne Einschränkung und ohne Kontrolle mit ihm telefonieren.

 

WER KANN EINE VOLLMACHT ERTEILEN?

Lassen Sie Ihren Angehörigen nicht allein!

In erster Linie kann die beschuldigte Person einen Rechtsanwalt beauftragen. Eine Vollmacht kann auch von einem volljährigen Verwandten oder, im Falle eines ausländischen Staatsangehörigen, von einem Konsularbeamten des Heimatlandes erteilt werden. In diesem Fall muss der Mandant über die Vollmacht informiert werden. Die Vollmacht ist dem Gericht, dem Staatsanwalt oder der Ermittlungsbehörde vorzulegen, bei dem/der das Strafverfahren zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung anhängig ist. Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann nach Vorlage der Vollmacht seine Verfahrensrechte wahrnehmen.